Social Media & die Rechtsabteilung: Bitte nicht nur Verbote aussprechen!

Über das Thema Rechtsabteilung und Social Media, wie benutze ich Social Media, was ist (durch Unternehmensrichtlinien) verboten, wird angesichts der rasanten Verbreitung von Facebook, Xing, Twitter und YouTube immer öfters geschrieben.  Die Experton Group behandelt das Thema in der Oktober-Ausgabe des monatlichen Newsletters und hat ein White Paper zu e-Policy geschrieben (das auch die Sozial Media Guidelines der IBM behandelt). Im Newsletter schreibt die Experton Group:

„Deshalb muss es klare Definitionen für das Geschäftsgebaren geben, die den Mitarbeitern entsprechend kommuniziert werden müssen, so dass sie wissen, was erlaubt ist und was nicht und auch welche Strafen bei einer Nichteinhaltung der Regeln auf sie zukommen.“

Aber bitte nicht wieder nur mit dem dicken Knüppel drohen. Oft habe ich den Eindruck, dass sich mehr Gedanken darum gemacht wird, was verboten werden sollte, statt darüber nachzudenken, wie man Social Media (und generell elektronische Kommunikationsformen) „regelkonform“ zum Unternehmensnutzen einsetzt und Risiken sinnvoll mit vertretbarem Aufwand minimiert. Social Media Guidelines sind notwendig, die jedem Mitarbeiter erklären, wie er sich auf Xing, Facebook, Twitter und so weiter verhalten sollte. Übrigens ebenso nowendig wie ein E-Mail Kodex. Und Unternehmen sollten wissen, wie sie in „Krisensituationen“ reagieren. Der Eskalationsprozess der US Air Force gibt hier durchaus Anregungen.

Und der Umgang mit Social Media sollte in den größeren Zusammenhang gestellt werden. Das umfassendere Bild heisst Governance, besser Governance, Risk Management und Compliance (GRC). Und es gilt für alle Formen der elektronischen Kommunikation, von Social Media bis zu E-Mails, und sollte ganzheitlich behandelt werden. Ein Verhaltenskodex für alle diese Kommunikationsformen muss definiert werden.

Tumbe Verbote werden (spätestens) im Bereich Social Media nicht weit führen. Man mag noch glauben, die Nutzung von Sozial Media innerhalb des Unternehmensnetzwerk verbieten und verhindern zu können, aber wie Experton schreibt:

„Doch es ist praktisch unmöglich und wäre naiv anzunehmen, dass die Nutzung privater Endgeräte überwacht und verhindert werden kann.“

Ein von Vernunft getriebener und vor allem konstruktiver Umgang mit Social Media ist gefragt, unterstützt von vernünftigem Risikomanagement, das das Verhalten in Krisensituationen steuert.

Hier einige noch einige nützliche Links zum Thema:

Legal Versus Social: 7 Steps To An Amicable Relationship

Artikelserie zu Enterprise 2.0 und Recht von Dr. Carsten Ulbricht

P.S. Das Posting stellt natürlich nur meine persönliche Meinung dar (bevor sich die Rechtsabteilung aufregen sollte).


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Eine Antwort zu „Social Media & die Rechtsabteilung: Bitte nicht nur Verbote aussprechen!”.

  1. Passend heute bei mir aufgepoppt: Social Media Guidelines & Recht – Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen (Teil 1) > http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html

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