Kurz kommentiert: DSGVO versus Hackerangriffe und Datenlecks – eine grundauf falsche Aufrechnung

Ich muss es doch noch explizit kommentieren. Hendrik Wieduwilt hat in der FAZ die Datenschutzgrundverorndung kommentiert. Er rechnet die DSGVO gegen Hackerangriffe und Datenlecks auf. Geht aus meiner Sicht nicht. Das sind zwei verschiedene Dinge (eventuell zwei Seiten einer Medaille?). Beide Aspekte sind extrem relevant: Der Schutz und die Kontrolle der persönlichen Daten der Kunden und Bürger durch jene. Die Amerikaner nennen es korrekterweise Data Privacy. Demgegenüber der Schutz vor Hackern, Hackerangriffen oder auch Fehlern in der eigenen IT Abteilung. Beides läuft in deutscher Sprache oft unter Datenschutz, aber wie erwähnt sind es aus meiner Sicht verschiedene Aspekte.

Hat die DSGVO etwas gebracht? Sie gibt den Nutzern mächtige Hebel, um Auskünfte einzuholen, Korrekturen, Löschung oder Migration von Daten zu verlangen. Diese Aspekte schauen sich inzwischen auch andere Länder ab. Gegen wirkliche Gefahren ist sie aber machtlos, etwa Hackerangriffe, Datenlecks, trickreiche Datensauger wie diverse Lockangebote im Internet oder potente Geheimdienste.

über Die Idee des Datenschutzes steht auf dem Spiel – FAZ

Übrigens finde ich in diesem Zusammenhang die Aussage der Forscher der Universität Oxford in Zusammenarbeit und von „Reuters Institute for the Study of Journalism“ in ihrer Studie bemerkenswert, dass die Europäischen Union mit ihrer neuen Datenschutz-Grundverordnung den „strengsten und weitsichtigsten“ Ansatz im Bereich Datenschutz fahre.

(Stefan Pfeiffer)

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