Entscheid des Kartellamts gegen Facebook schützt nicht vor Bequemlichkeit, Schlampigkeit und Unwissen

Seit März 2016 wird ermittelt. Anfang dieses Jahres hat hat der Chef des deutschen Bundeskartellamts Andreas Mundt angekündigt, dass bald eine Entscheidung über Facebook fallen werde. Nun hat das Bundeskartellamt hat Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt.

Was heißt das konkreter? Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook können Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur dann nutzen, wenn sie akzeptieren, dass Facebook auch außerhalb der eigentlichen Facebook-Präsenz Daten sammelt. Seitens Facebook werden Daten darüber erfasst, welche Seiten im Netz besucht werden, oder über die Smartphone-Apps werden Daten gesammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zugeordnet. Haben Webseiten und Apps beispielsweise einen „Like-“ oder „Share-Button“ implementiert, fließen schon Daten an Facebook, auch wenn der „Like-Button“ gar nicht geklickt wird. Facebook führt all diese Daten, z.B. WhatsApp und Instagram sowie Drittwebseiten, zusammen und bekommt so ein umfassendes Bild der einzelnen Anwender.

Explizite Zustimmung – sonst darf Facebook Daten nicht kombinieren

Das Kartellamt will nun durchsetzen, dass Anwender einer solchen Datensammlung und Zusammenführung der Daten explizit zustimmen muss. Um es nochmals klar zu betonen: Die Sammlung der Daten wird nicht generell verboten. Es geht darum, die Anwender aufzuklären und deren Einverständnis dafür einzuholen. Das Bundeskartellamt fordert nun von Facebook einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, wie diese Forderung technisch realisiert werden soll und kann, um sie dann binnen zwölf Monaten umzusetzen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt dazu: „Die Kombination von Datenquellen hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte.“ Den Anwendern soll die Wahlmöglichkeit gegeben werden, Wer derzeit nicht dem Sammeln von Daten einverstanden ist, kann Facebook einfach nicht nutzen: „Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenführung aus den verschiedenen Quellen verzichten.“

Monopol? Facebook dominiert deutschen Markt für soziale Netzwerke

Das Bundeskartellamt geht laut seiner Pressemitteilung davon aus, dass Facebook den deutschen Markt für soziale Netzwerke beherrscht. Facebook habe mit 23 Millionen täglichen und 32 Mio. monatlichen Nutzern einen Marktanteil von über 95 Prozent bei den täglich aktiven Nutzern und von über 80 Prozent bei den monatlich aktiven Nutzern. Dienste wie Snapchat, YouTube oder Twitter, aber auch berufliche Netzwerke wie LinkedIn und Xing böten jeweils nur einen Ausschnitt der Leistungen. Selbst wenn man diese Unternehmen einbeziehe, würde der Facebook-Konzern inklusive seiner Tochterunternehmen Instagram und WhatsApp auf so hohe Marktanteile kommen, dass ein Monopol nahe läge.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. Und der Konzern hat schon in einer Pressemitteilung angekündigt, das zu tun. Das Zusammenführen von Daten verbessere die einzelnen Services und mache diese sicherer.

Zudem habe man keine marktbeherrschendere Stellung inne, sondern konkurriere in hartem Wettbewerb mit Apps wie YouTube, Snapchat, Twitter und vielen anderen Wettbewerbern um die Aufmerksamkeit der Nutzer. Eine erstaunliche Einschätzung: In allen deutschen Medien, bei Analysten, Kommentatoren und bei der deutschen Regierung sowie den Oppositionsparteien herrscht Einigkeit darüber, dass Facebook den Markt dominiert. Ein äußerst seltener Moment der Harmonie. Der einzige, der Facebook immer noch nicht marktbeherrschend findet, scheint wohl Facebook selbst zu sein.

Es geht um mehr als die Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Weiterhin vertritt Facebook die Auffassung, dass das Kartellamt nicht für die Überprüfung des Datenschutzes zuständig sei. Facebook befolge die europäische Datenschutzgrundverordnung. Das Kartellamt wurde aber aus anderen Gründen aktiv: Die Behörde muss aktiv werden, wenn ein Unternehmen eine „marktbeherrschende Stellung“ innehat. Zwar mag es auf den ersten Blick um Datenschutz gehen. der wirkliche Beweggrund ist aber, ob Facebook seinen Datenbestand ausnutzt, um eine marktbeherrschende Stellung zu erreichen. Oder wie bereits geschrieben: Weil es in Deutschland keine echte Alternative zu Facebook gibt, haben Anwenderinnen und Anwender keine Wahl. Das Kartellamt schaltet sich also ein, weil es seine Aufgabe ist, Monopole zu verhindern und Konkurrenz im Markt zu erhalten.

Was wird nun passieren? Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass der Fall jahrelang durch verschiedene juristische Instanzen gehen könnte. Allein die Ermittlungen haben ja knapp unter drei Jahren gebraucht. Trotz dieses möglichen langen Rechtsstreits ist das Signal des Kartellsamts extrem wichtig, eben weil in ihm Datenschutz und Gewährleistung des Wettbewerbs verknüpft sind. Hält man sich zudem vor Augen, dass Facebook plant, noch mehr Daten miteinander zu verbinden, wird die Relevanz noch deutlicher.

Erst kürzlich wurde in verschiedenen Medien berichtet, dass Facebook an einer gemeinsamen Infrastruktur für die Messenger-Dienste WhatsApp, Instagram und Facebook arbeitet. Auch hier ist wieder die offizielle Aussage von Facebook, dass man natürlich nur im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer handele, die dadurch besser von einem Netzwerk zum anderen kommunizieren könnten. Ja, von einem Netzwerk, das Facebook gehört, zu den anderen Netzwerken, die Facebook gehören. In Deutschland sind unterdessen auch Stimmen laut geworden, die fordern, dass Facebook die Kommunikation mit anderen Diensten wie Signal, Telegram oder Threema garantieren müsse.

Und was ist mit anderen Datenkraken?

Natürlich gibt es auch schon erste Stimmen wie Lisa Hegemann, die mit dem Finger auf andere Monopole und Datenkraken zeigen. Google hat beispielsweise in Deutschland eine monopolartige Stellung mit 95 Prozent aller Suchanfragen der deutschen Anwender und einer Verknüpfung der Profildaten mit Google Services wie Gmail, Google Maps oder YouTube. Das Kartellamt ermittelt derzeit eher Richtung Amazon, wie man Interviews mit Präsidenten Andreas Mundt entnehmen kann. Auch steht die Forderung nach einem gesamteuropäischen Vorgehen im Rahmen der EU im Raum, um auch gegen andere Anbieter vorzugehen, die Daten sammeln und miteinander teilen dürfen.

Die Meldung über den Entscheid des Bundeskartellamts hat es in alle seriösen Medien geschafft und war sogar Aufmacher in die wichtigsten Nachrichtensendungen im deutschen Fernsehen. Genau dort liegt die Bedeutung: Nicht die potentiellen Geldstrafen, die Facebook mehr oder weniger aus der Portokasse zahlen könnte, sondern vielmehr die Öffentlichkeitswirksamkeit der Entscheidung und eine damit verbundene Aufklärung der Anwender ist wichtig.

Werden die Anwender sensibler, wenn sie jetzt die entsprechenden Berichte hören und sehen? Machen wir uns nichts vor. Auf Anwenderseite herrscht eine Mixtur von Bequemlichkeit, Schlampigkeit und auch Unwissen. Markus Beckedahl schreibt auch aus diesen Gründen, dass es besser wäre gewesen, das Kartellamt hätte die Zusammenführung von Daten komplett untersagt. Nutzerinnen und Nutzer seinen nie richtig gut im Bilde, was Facebook genau mit den Daten macht und welche Konsequenzen das habe. Wie vielen Anwendern war und ist wirklich bewusst, dass Instagram und vor allem WhatsApp zum Facebook-Konzern gehören? Und es dominiert Bequemlichkeit, eine vermeintliche Alternativlosigkeit, weil alle anderen ja auf WhatsApp oder Facebook sind. Ich erlebe dies selbst, wenn ich mit Freunden und Bekannten mit einem anderen Messenger – in meinem Fall Signal – kommunizieren will.

Power to the people – Am Ende entscheidet der Anwender

Und natürlich hört man immer wieder den unterdessen berühmt-berüchtigten Satz „Ich habe doch nichts zu verbergen“. Es bleibt nur Aufklärungsarbeit, um mehr und mehr Anwender zu sensibilisieren, dass sie eben nicht im Alltag ihre Daten blauäugig preisgeben und so gläserne Profile von ihnen entstehen. Wir müssen informieren, dass es mit DuckDuckGo , Qwant, Ecosia in der Suche oder mit Firefox als Browser durchaus Alternativen gibt. Und ja, Bundeskartellamt, Regierung und öffentliche Verwaltung, Schulen, Universitäten und Weiterbildungsinstitutionen müssen unbedingt handeln, erziehen und aufklären. Am (bitteren) Ende jedoch entscheidet der einzelne Anwender selbst über seine Daten.

(Stefan Pfeiffer)

(Dieser Beitrag ist die Grundlage für einen Artikel für die englischsprachige Plattform CMSWire.)

Comments

Eine Antwort zu „Entscheid des Kartellamts gegen Facebook schützt nicht vor Bequemlichkeit, Schlampigkeit und Unwissen”.

  1. […] Dabei ist es eine Niederlage für den Datenschutz: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Anordnungen des Bundeskartellamts au0er Kraft gesetzt. Das Kartellamt hatte im Februar (endlich) entschieden, dass Facebook seine […]

    Like

Kommentar verfassen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Regelmäßig informiert bleiben?
StefanPfeiffer.Blog

Jetzt abonnieren, um informiert zu bleiben und alle Beiträge im Zugriff zu haben.

Fortfahren