Lesezeichen: Die EU-Urheberrechtsreform, die VG Bild-Kunst und YouTube ist kein Rundfunk

Zum Thema EU-Urheberrechtsreform empfehle ich diesen Beitrag von Johannes Börnsen der seit 8 Jahren Videos für heise online und das c’t Magazin dreht, schneidet und vertont. Er wollte Mitglied bei der VG (Verwertungsgesellschaft) Bild-Kunst werden, nicht riskieren, dass seine für heise und c’t produzierten Videos gesperrt werden und an der Urheberrechtsabgabe der VG Bild-Kunst partizipieren. Von wegen:

Die Ernüchterung folgt schnell: Bewegtbild fällt nicht in Gruppe II (Bild) und für Gruppe III zählen nur Veröffentlichungen in klassischen TV-Sendern, die Liste könne ich auf der Webseite einsehen. Youtube sei schließlich kein Rundfunk.

Wie jetzt? Ich bin Urheber, … Trotzdem soll ich aber nicht in den Genuss der Ausschüttungen und der Lizenzierung kommen, …? Warb die VG Bild-Kunst nicht gerade noch für eine faire Anerkennung der Leistungen von Urhebern? …

Langsam beschleicht mich das ungute Gefühl, dass es bei dieser Reform nicht um den Schutz der Urheber geht. Vielmehr soll sie wohl Geld von Youtube und Co. in die Kassen der Verwertungsgesellschaften spülen.

Quelle: Kommentar zur EU-Urheberrechtsreform: Mit zweierlei Maß | heise online


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