Lesezeichen: Rechtslage im Onlinemarketing auch 2020 kaum nachvollziehbar – Dr. Thomas Schwenke

Vor einigen Tagen habe ich in den Social Media-Splittern darüber berichtet, dass sich der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg Stefan Brink bemüßigt fühlt, Twitter aus rechtlichen Gründen zu verlassen. Dort trage er Mitverantwortung für die Erfassung von Daten, die Twitter im Hintergrund sammele. Also müsse er raus. Nicht erst seitdem wird heftig diskutiert, was denn nun Recht ist. Auf Datenschutzgenerator.de schreibt Dr. Thomas Schwenke zur Situation in 2020:

Fasst man die Rechtslage zusammen, dann bleibt es im Onlinemarketing auch 2020 bei einer kaum nachvollziehbaren Rechtslage, in der nicht einmal die Datenschutzbehörden eine einheitliche Linie finden.

Was ist 2020 noch erlaubt? – Rechtsupdate zu Onlinemarketing, Social Media, Cookies, Corporate Influencern und DSGVO – Datenschutz-Generator.de – Generator für DSGVO-Datenschutzerklärung, Impressum, Teilnahmebedingungen

Der ausführliche Artikel ist interessant und gar manchmal stehen einem die letzten vorhandenen Haare zu Berge, wenn beispielsweise von „Social Media als riesiger Mitverantwortungsmaschine“, dem „Cookie-Schlupfloch in Deutschland“ oder davon die Rede ist, dass Corporate Influencer gar nicht privat sind und deshalb auch für sie die DSGVO gelte. Von wegen Privatpersonen sind verschont.

Das Ende des Beitrags versöhnt dann ein wenig. Man muss sicher als Unternehmen, aber auch als Privatperson, der:die in Social Media unterwegs ist, die Rechtslage im Blick behalten und einige Basics beachten. Vor allem es geht wohl auch um individuelle Bewertung der Risiken, ohne in Angst und Panik zu verfallen. Fazit: Ein lesenswerter Beitrag zu einer zähen Problematik.

Bild von MonikaP auf Pixabay

Comments

Eine Antwort zu „Lesezeichen: Rechtslage im Onlinemarketing auch 2020 kaum nachvollziehbar – Dr. Thomas Schwenke”.

  1. […] Kanal verlassen will. Mal schauen, ob er danach bei anderen Behörden entsprechend vorstellig wird. Wie schreibt der Anwalt Dr. Thomas Schwenke auf Datenschutzgenerator so treffend: Die rechtliche Lage ist so unübersichtlich, dass selbst Datenschutzverantwortliche und -behörden […]

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