Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden (Az.: 6 Sa 682/09). Demnach muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Angestellte die ihm zugewiesenen Aufgaben nicht erledigt hat.
via heise.de
Ein interessantes Urteil. Mal schauen, wie das antizipiert wird.
Für mich passt das sehr gut zu dem Unterschied zwischen zeitorientierter und zielorientierter Bezahlung.Mit privater Internetnutzung habe ich dann ein Problem, wenn ich denke, Zeit ist Geld, was ich persoenlich für sehr rückschrittlich halte. Denke ich aber Ergebnisorientiert und der Mitarbeiter erreicht gute Ergebnisse, sollte so etwas wirklich egal sein, wenn es nicht sogar, evtl. über Knüpfung von Netzwerken und gesteigerter Motivation durch Vertrauensbeweis der Arbeit dienlich ist.Aber dazu benötigt es eine andere Definition, ein anderes Denken über bezahlte Arbeit.