Honigkuchenpferd zu Stechuhr versus Vertrauensarbeitszeit – Unser Thema bei #9vor9

Warum strahlt er so, der Lars Basche? Beim Thema Arbeitszeiterfassung versus Vertrauensarbeitszeit gibt es eigentlich wenig zu lachen. Der Lars, der als Agenturmitarbeiter natürlich jede Minute gegenüber den Auftraggebern abrechnen muss oder sollte, ist das Usus. Ich dagegen arbeite auf Basis von Vertrauensarbeit und genieße das. Und ja ich weiß, in den vergangenen Jahren habe ich (wahrscheinlich) immer (zeitlich) mehr gearbeitet, als ich es musste.

Ein wirklich schwieriges Thema, wie auch die rege Diskussion nach meinem Posting auf Mastodon zeigte. Es gibt diejenigen, die aus Arbeitnehmersicht für eine Zeiterfassung plädieren, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen. Es gibt auch den Aspekt der Kontrolle, wenn Arbeit, Tastatureingaben, Einloggen und Ausloggen protokolliert werden, um vermeintliche Leistung zu überwachen. Das ist natürlich in Deutschland schwierig, wo es (Gottseidank) Arbeitnehmervertretungen gibt, die auf solche Dinge achten. Also reinschauen oder reinhören!

Hier nun unsere Show Notes, also Beiträge die sich mit dem Thema befassen. Eher als historische Betrachtung, aber lesenswert die Geschichte der Stechuhr auf Spiegel Online. heise online greift das Thema Beschäftigtendatenschutz: Zwischen Totalüberwachung und Rechtsmissbrauch auf, das die Ampelkoaltion beschäftigt – eine anspruchsvolle Aufgabe. Pointierter formuliert es Noam Chomsky mit der Überschrift Droht die totale Überwachung im digitalen Kapitalismus?.

Microsoft ist beim Thema potentieller Arbeitsplatzüberwachung auch im Visier und das schon längere Zeit. Der „unbeschwerte“ US-amerikanische Hire & Fire-Ansatz prallt hier auf deutsche und europäische Vorstellungen. Hier ist es durchaus angebracht, auf die aktuelle Datenschutzdiskussion um die DSGVO-Konformität von Microsoft365 hinzuweisen. Vielleicht gehen die, die den Einsatz der Microsoft-Tools in Verwaltung (und Unternehmen) doch etwas sehr blauäugig ran? heise online – wer sonst außer netzpolitik.org – berichtet über eine neue Qualität der Überwachung am Arbeitsplatz, was nicht nur theoretisch alles geht.

Doch zurück zum eigentlichen Thema Arbeitszeiterfassung: Es scheint so, dass Unternehmen nicht um das Thema herum kommen:

Arbeitgeber sind zwingend dazu verpflichtet, in ihren Betrieben ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen und umzusetzen. Das geht aus dem nun veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 hervor. Es reiche nicht aus, ein solches System den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen, sondern man müsse „hiervon auch tatsächlich Gebrauch machen und es damit verwenden“, heißt es in dem Urteil …

Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten zwingend erfassen – Golem.de

Für mich ist es ein Rückschritt. Wieder Administration und im schlimmsten Falle Excel-Tabellen. Aber ich muss leider auch diejenigen verstehen, die eine solche Lösung begrüßen.

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