DSGVO: Jetzt nicht das Datenschutz-Schwänzchen wieder einziehen

Wenn aber nicht einmal ein avanciertes und großes Tech-Unternehmen wie Amazon Fehler beim Erteilen einer solchen Datenauskunft ausschließen kann, stellt sich die Frage: Wie sieht es dann erst bei kleineren, weniger im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Firmen aus?

über Amazon: Die Daten des Anderen | ZEIT ONLINE

So schließt ihren Beitrag in der ZEIT über die Datenpanne bei Amazon, wo persönliche Daten anderer Anwender „aus menschlichem Versagen“ an einen User gingen, der seine persönlichen Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Amazon angefordert hatte.

In diesem Absatz klingt mir mehr oder weniger deutlich durch, dass Unternehmen mit der Datenschutzgrundverordnung überfordert würden. Es fehlt quasi unausgeschrieben nur der Satz, dass man die Regulierungen lockern oder aufheben müsse. Da stellt sich mir doch die Frage, ob hier nicht die falsche Schlussfolgerung suggeriert wird. Es sollte meiner Meinung nach keine Frage sein, dass ich erfahren kann, was Unternehmen mit meinen Daten tun und diese Auskunft zeitnah einholen können muss. Für mich ist auch nur zu logisch, dass ich auf eine Löschung meiner Daten bestehen kann.

Die Datenschutzgrundverordnung sollte weiter nachgebessert werden. Ich bin da beim neuen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, der das auch für das NetzDG fordert und der DSGVO zu einer positiveren Wahrnehmung verhelfen will. Im Gespräch mit Legal Tribune Online nimmt er explizit Stellung angesichts des massiven Anstiegs von Beschwerden:

Sie zeigt, dass die DSGVO noch mal eine Initialzündung war, sich überhaupt mit Datenschutz zu beschäftigen. Erfreulich sind auch Anzeichen, dass die Unternehmen seit Geltung der DSGVO mit Datenschutzpannen wesentlich transparenter umgehen. …

Ich werde mich zunächst mit der Fachebene austauschen und die für Ende 2019 erwarteten, ersten Ergebnisse der DSGVO-Evaluierung abwarten. Erst dann werde ich Vorschläge machen, wie sich z.B. an der einen oder anderen Stelle bürokratischer Aufwand vermeiden lässt.

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Potentielle Strafen sollte mit Augenmaß auferlegt werden und auch zeitliche Fristen können verlängert werden. Für mich ist jedoch keine Frage, dass die gerade erwähnten Rechte jeder/em Bürger/in zustehen. Die Unternehmen – gerade auch die großen Konzerne – haben dies über Jahre ignoriert, weil es keine entsprechend vergleichbaren Rechte, wie sie die DSGVO formuliert, gab. Jetzt müssen der IT- und Datensammel-Systeme nachgebessert werden, mit Maß und entsprechender zeitlicher Frist. Doch sollten wir nicht wieder zurückrudern, nicht das Datenschutzschwänzchen zu früh und unbedacht einziehen. Das hätten einige Konzerne sehr gerne. Der Umgang mit Daten wird die kommenden Jahre prägen. Deshalb müssen jetzt Pflöcke eingeschlagen, wo nötig nachgebessert werden!

P.S. Übrigens habe ich über Falk Hedemann noch diesen Tweet gefunden. Spricht für sich

(Stefan Pfeiffer)

 


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2 Antworten zu „DSGVO: Jetzt nicht das Datenschutz-Schwänzchen wieder einziehen”.

  1. […] über DSGVO: Jetzt nicht das Datenschutz-Schwänzchen wieder einziehen — StefanPfeiffer.Blog […]

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  2. […] Darunter ist auch ein Datenbrief, der – so verstehe ich es  – noch über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hinaus geht. Demzufolge müssten Unternehmen und Behörden jedem Bürger von sich aus mitteilen, […]

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