Die leidige Frage E-Mail und deren Beweiskraft vor Gericht (jenseits des E-Briefes)

Mirko Lange hat dieser Tage einen lesenswerten Beitrag unter dem Titel Von Miesepetern, Nörglern und Grantlern – Deutsches Business in Zeiten des Web 2.0 veröffentlicht. Sehr schön legt er das Prinzip des Shitstorms im Web 2.0 dar. Bezug nimmt Mirko auf die aktuelle Diskussion umden E-Brief und schreibt:

Tatsächlich besteht hier ganz einfach ein juristisches Problem: E-Mails werden von Gerichten im Streitfall nicht anerkannt.

Ich denke, das kann man so nicht stehen lassen. E-Mails – so nicht qualifiziert elektronisch signiert – sind keine Urkunden, aber sie haben durchaus auch Wert vor Gericht. So habe ich es zumindest verstanden. Die Anwältin Ulrike Hinrichs schreibt:

Allerdings – und hier kommt die kleine Einschränkung – kann das Gericht im Rahmen seiner so genannten „freien Beweiswürdigung“ (§ 286 ZPO) den Inhalt einer E-Mail über den Augenscheinsbeweis berücksichtigen (aber Achtung, die Gerichte sind damit sehr zurückhaltend).

In meiner beruflichen Tätigkeit, beispielsweise bei Der Anhörung, die ich mit dem Anwalt Dr. Jens Bücking und Dr. Ulrich Kampffmeyer mehrmals aufgeführt habe, habe ich einen anderen Eindruck gewonnen:

Die Beweiswerte elektronischer Dokumente sind zwar nicht der Qualität von Urkunden oder solchen mit qualifizierter elektronischer Signatur gleichzusetzen. Oft sind ausgedruckte Mails, die z.B. im Rahmen eines großen Projekts auf der Ebene der einzelnen Teams, die einzige Beweisquelle. Sie anzuzweifeln gelingt in der Regel nur durch plausible Zeugeneinwände gegen den Zugang, die inhaltliche Richtigkeit oder überhaupt gegen die Echtheit der Mail. Elektronisch gespeicherte Dokumente geben daher regelmäßig einen „Wettbewerbsvorteil“, da sie (nicht zuletzt als Gedächtnisauffrischung für Zeugen) wichtige Indizien für Aussteller, Empfänger, Absende- und Zugangsdatum, vereinbarte Vertragsinhalte etc. liefern.

Es bleiben sich widersprechende Aussagen beziehungsweise Interpretationen, typisch in der Juristerei und nicht gerade der Aufklärung dienlich.

Posted from Digital naiv – Stefan63’s Blog

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