Der traditionelle Datenschutz wirkt deshalb so hilflos, weil er bisher mit einem zusehends veraltenden Begriffsinstrumentarium operiert, nämlich fast ausschließlich mit der Unterscheidung von Öffentlichkeit und Privatsphäre.
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Der Privatstraßeneinspruch gegen Googles Streetview ist halb unbegründet, halb hilflos. Das Google-Problem besteht nicht in der Verletzung der Privatsphäre, sondern in der Monopolisierung des öffentlichen Raums. Die bloße Adresse wird zum Sesam-öffne-dich für eine Unmasse an Informationen.
via sueddeutsche.de
Ich stehe ja ungerne als Laubenpieper oder Spießbürger da, gebe aber zu, dass ich durchaus reflexartig gegen Streetview bin. Dieser Reflex leitet sich zu guten Teilen davon ab, dass ich das Vorgehen von Google als unverfroren, ja unverschämt, respektlos empfinde. Wer sich lange Jahre selbst als „Gut-Unternehmen“ postuliert hat, muss auch an diesem Anspruch gemessen werden. Und ein „Gut-Unternehmen“ holt dann auch die Bürger in solchen Fragen wie Streetview an Bord.
Unbenommen ist, dass durch Google, Facebook etc. immer mehr persönliche Daten Gruppen jenseits der Nachbarschaft öffentlich werden, teilweise durch die Datensammel- und -vermarktungswut der Konzerne, teilweise auch durch eigene Unbedachtheit. Die Frage, welche Daten öffentlich werden dürfen, gehört generell überdacht. Ich habe dieser Tage ja schon einmal meine Meinung zu einem expliziten OptIn geäußert, d. h. man muss in Fällen wie Streetview (aber auch anderen Fällen) explizit gefragt werden, ob die persönlichen Daten genutzt (oder fotografiert) werden dürfen. Natürlich jaulen dann die auf, die Daten sammeln und verwerten wollen.

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