Dabei kann es aber nicht so sein, dass die Nutzer Sozialer Medien mit dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses auch ihre “elektronische Identität” beim Arbeitgeber hinterlassen müssen.
…
Arbeitgeber wie Arbeitnehmer tun allerdings gut daran hinsichtlich der neu auftretenden und unbestreitbaren Probleme saubere, einzelvertragliche oder kollektivvertragliche Regelungen im Arbeitsvertrag oder auch in ergänzenden Social Media Guidelines zu treffen. Dabei sollte der Gefahr widerstanden werden hier nur “warme Worte” mit Apellen und Erläuterungen zur Massenwirkung des Internets niederzulegen, sondern hier sind arbeitsrechtlich klare und relevante Ansagen gefragt.
Oh mein Gott, sagt man da als Nicht-Jurist und Nicht-Mitarbeiter der Personalabteilung. Aber ein weiteres Indiz dafür, daß privates und berufliches Profil und Leben sich immer mehr überlappen und oft nicht mehr zu trennen sind.
[…] usw. Entgangener Gewinn, materiell und immateriell. Für die Arbeitnehmer-Seite gilt: Jeder Wechsel ist ein Risiko. Was erwartet einen? Wie sicher ist der Standort? Wie solide das Unternehmen? Wann […]