Endlich werde ich lästige Werbemails los ODER Nicht noch ein Beitrag Datenschutzgrundverordnung? Doch, nochmals meine 2 Cents

Es ist mein Spruch des Tages und ich suche noch die Originalquelle – vielleicht war es ja Roland -, die ich dann natürlich hier verlinke: Durch die neue Datenschutzgrundverordnung werde ich hoffentlich endlich viele nervige Newsletter los, die ich in den vergangenen Jahren vergeblich abbestellen wollte. Es hat also auch was Gutes. Und ich stimme auch absolut Klaus Müller vom Bundesverband der Verbraucherverbände zu, der die DSGVO als Fortschritt bezeichnet.

https://twitter.com/Digitalnaiv/status/999899960345739264

Ja, es wird Nachbesserungen geben müssen. Ja, an vielen Stellen haben vielleicht Bürokraten gearbeitet, die das praktische Leben und Wirken im Netz nicht wirklich kennen.

Gleichzeitig zeigt die DSGVO aber, dass diejenigen, die über solche Gesetze entscheiden, allzu oft in einer Welt leben, in der das Faxgerät noch eine viel zu große Rolle spielt, Abgeordnetenbüros sind solche Orte. Millionen Bürger leben längst in einer anderen, viel digitaleren Welt als ihre Politiker.

Vor wenigen Tagen sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff im Handelsblatt mit trotzigem Stolz, sie habe weder einen Twitter- noch einen Facebook-Account, weil sich das mit ihrem „grundrechtlichen Verständnis und mit dem Amt nicht in Einklang bringen“ ließe. Nur in so einem Klima können Gesetze entstehen, nach denen unklar ist, ob Nutzer künftig ohne Erlaubnis Informationen von fremden Visitenkarten in ihrem Handy speichern dürfen.

via DSGVO: Fünf Buchstaben, viele Fragezeichen – ein Kommentar

Eine Aussage, wie die der Bundesdatenschutzbeauftragten versetzt mich dabei in maßloses Staunen, ja Entsetzen. Wer sich mit Datenschutz auseinandersetzt, muss nach meinem Verständnis bei aller Vorsicht und Skepsis auch am Leben im Netz teilnehmen, um mitreden und gestalten zu können, aber vielleicht bin ich ja falsch gewickelt. Mag sein.

Ja, potentiell sind Gerichte und Datenschützer gefragt, den Abmahnwahnsinnigen Einhalt zu gebieten, wie auch die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen fordert:

Rechtsklarheit würde ein Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen schaffen

via Datenschützerin fordert Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen

Das ist eine politische und juristische Aufgabe, Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten! Aber gerade angesichts der Datenskandale der vergangenen Jahre ist ein schärferer Datenschutz notwendig. Und die DSGVO kam ja auch ganz überraschend. Wusste man ja erst seit wenigen Jahren. Und außerdem …

Deutschland hatte bereits ein strenges Regelwerk, fast alle Regeln, die die DSGVO vorsieht, galten schon vorher. Auch das Bundesdatenschutzgesetz hat bereits Strafen in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen. Allerdings wurden die bisher nur milde eingesetzt.

via Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zur DSGVO

Also Schluss mit dem Gejammere, besonders von Unternehmen, und ran an die konkrete Ausgestaltung und potentiell auch an Änderungen, wo es sinnvoll ist.

Und nein, unsere geschätzte Kanzlerin liegt mit der plakativen Aussage falsch, dass bei durch Vorschriften die DSGVO künstliche Intelligenz – und die deutsche Wettbewerbsfähigkeit im gleichen Zuge – „wie eine Kuh, die kein Futter kriegt“ sei.

Ist der hohe Aufwand und der hohe Datenschutz nicht ein Wettbewerbsnachteil für die Unternehmen?

Dabei sind die Unternehmen gespalten. Einer Studie des IT-Konzerns IBM zufolge glaubt gut die Hälfte der Unternehmen (51 Prozent), dass die DSGVO sogar einen Wettbewerbsvorteil für europäische Firmen bringt.

Allerdings sagen 50 Prozent, die Verordnung mache Geschäftsprozesse komplizierter, und 38 Prozent glauben sogar, dass sie die Digitalisierung in Europa bremse. Experten gehen allerdings davon aus, dass die deutsche Wirtschaft profitiert, weil hier bereits ein strenger Datenschutz gegolten hat und die anderen EU-Mitgliedsländer nun nachziehen müssen.

via Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zur DSGVO

[Die englischsprachige IBM-Studie kann hier gegen Registrierung heruntergeladen werden.]

Datenschutz, Datenanonymisierung und Datenpseudonymisierung erlauben es durchaus, in der Wirtschaft mit Daten zu arbeiten.

In den Medien und Blogs wird vielerorts jetzt beklagt, dass kleine Unternehmen, Blogger und Vereine hoffnungslos überfordert seien. Genau für diese Gruppen ist oben angemahnte Verhältnismäßigkeit zu wahren. Darauf sollte man jetzt seine Energie konzentrieren und die Regelungen sukzessive praxisnaher gestalten.

Und ja, einige Blogger – so wie ich – sind auch verständlicherweise verunsichert. Ich habe aber die Blogs auf WordPress.com gelassen und die Datenschutzerklärung hier und auf CIOKurator mit Hilfe und Unterstützung von Lars Basche – und mit Hilfe des Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke aktualisiert und hoffe, das wir, die Autoren und ich, damit den neuen Anforderungen gerecht werden. Den CIOKurator-Newsletter, den ich seit geraumer Zeit über Nuzzel verschickt habe, habe ich in Abstimmung mit Lars erst einmal eingestellt und wir arbeiten an einer Version mit doppeltem Opt-In.

P.S. Und wir allen können schon mal Wetten abschließen, ob die DSGVO das Unwort des Jahres wird. Immerhin kommen bei mir jetzt seltener Buchstabendreher vor, die sich noch vor einem Jahr regelmäßig eingeschlichen haben, DSVGO und so.

Weitere Beiträge zum Thema, in denen ich mich auf CIOKurator geäußert habe: Mein Kommentar: Lobbyismus ODER vom Druck, die neue DSGVO zu lockern. Und in #9vor9 bekommen ich von Äggsel O. (Axel Oppermann) und Gunnar Sohn mein Fett weg.

18-IBM-Livestudio-Positiv_kleinUnd an dieser Stelle auch nochmals der Hinweis auf unser Expertengespräch zwischen Karin Maurer, bei der IBM in DACH mit dem Thema GDPR/DSGVO befasst, und Dr. Ulrich Kampffmeyer,, bekanntem Compliance-Experten, zum Thema im IBM Livestudio@CEBIT. Das Gespräch kann am 13. Juni um 13 Uhr live auf der Facebook-Seite der IBM Deutschland verfolgt werden und wir danach auch als „Konserve“ verfügbar sein.

(Stefan Pfeiffer)


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