Diskussion über die DSGVO: „Datenschutztaliban“ versus „Datenkraken“? Einfach vernünftige Lösungen umsetzen

Sehr auffallend, wie derzeit an vielen Stellen – gerade auch durch Bitkom-Chef Achim Berg – angemahnt wird, dass doch die Unternehmen gerade im Bereich Künstliche Intelligenz Zugriff auf Daten brauchen. Implizit schwingt mit auf persönliche, nicht anonymisiert Daten …. Je mehr, desto besser.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bedient einseitig die Seite der „Datenschutztaliban“, berechtigte Verarbeitungsinteressen der sogenannten „Datenkraken“ kommen dagegen deutlich zu kurz. Das zumindest meinte der Datenschutzrechtsexperte und Künstler Winfried Veil – jedoch explizit nicht in seiner Funktion als Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums

über Debatte über die DSGVO: Ein Sieg für die „Datenschutztaliban“? | heise online

[Redaktionelle Anmerkung vom 3.12.2018, 12:32 Uhr: Winfried Veil hat mit folgendem Tweet reagiert, den ich natürlich hier einarbeite]

Ich bin bei Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte Marit Hansen, die vernünftige, realisierbare Lösungen fordert und zu Recht auf die kommenden Herausforderungen im Internet of Things hinweist.

Selbst wenn die DSGVO hier und da über das Ziel hinausgeschossen sein sollte, was ich übrigens bisher nicht wahrgenommen habe, hat die Datenschutzgrundverordnung die Diskussion befeuert und vielleicht auch die Sensibilität erhöht. Hoffentlich. Und das ist gut so.

(Stefan Pfeiffer)

Comments

3 Antworten zu „Diskussion über die DSGVO: „Datenschutztaliban“ versus „Datenkraken“? Einfach vernünftige Lösungen umsetzen”.

  1. Helmut Barz

    Nun ja, was schon sehr gelitten hat, ist die Nutzerfreundlichkeit im Web. Worin nun wirklich der Zugewinn liegen soll, wenn ich bei jeder Website erstmal mehr oder minder störende Cookie-Warnungen wegklicken muss, die inzwischen oft den Content verbergen, weiß ich nicht. Es ist eher im Gegenteil so, dass ich als User genervt klicke und damit eigentlich unwillentlich allem Schindluder zustimme, denn ein Websitebetreiber mit meinen Taten vorhat. Hier wäre in der Tat Nachbesserung dringend nötig. Oder aber eben das vollständige Verbot bestimmter Praktiken wie zum Beispiel das Tracking nicht nur über Websitegrenzen hinweg, sondern auch über Browser, Endgeräte und Apps. Dass Google offensichtlich in Android auch meine in anderen Apps abgerufenen Inhalte belauscht (was sich zum Beispiel an den Suchvorschlägen zeigt, wenn man etwa nach Aufruf einer Nachrichten-App etwas googeln möchte) ist sicher nicht im Sinne des Datenschutzes – aber offenbar legal (oder es hat noch niemand dagegen geklagt). So gesehen hat die DSGVO zwar Debatte und Sensibilitäten befördert (und sie enthält auch viele äußerst sinnvolle Bestimmungen), macht jedoch die Nutzung im Web schwierig. Und für viele kleinere Anbieter stellt sie ausgesprochen große Hürden, die für die großen Content-Provider und Plattformen mit ihren großen IT- und Rechtsabteilungen kein Problem darstellen. Das führt meines Erachtens langfristig zu einer weiteren Verflachung des Angebots.

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  2. […] Datenpools zu fordern, noch geht es mit einer reinen Verweigerungs- und Verhinderungsstrategie der „Datenschutztaliban“. Und die Auseinandersetzung über die Nutzung unserer Daten durch die bekannten und unbekannteren […]

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  3. […] Datenpools zu fordern, noch geht es mit einer reinen Verweigerungs- und Verhinderungsstrategie der „Datenschutztaliban“. Und die Auseinandersetzung über die Nutzung unserer Daten durch die bekannten und unbekannteren […]

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