Erst einmal kann Facebook weiter Daten sammeln wie eh und je
Die Überschriften und Kommentare sind hämisch: Gericht zerpflückt Vorwürfe des Kartellamts gegen Facebook, Kartellamt kassiert Niederlage gegen Facebook … Dabei ist es eine Niederlage für den Datenschutz: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Anordnungen des Bundeskartellamts au0er Kraft gesetzt. Das Kartellamt hatte im Februar (endlich) entschieden, dass Facebook seine Marktmacht missbrauche, wenn es die Nutzerdaten, die über die Tochterfirmen Whatsapp und Instagram sowie über fremde Webseiten gesammelt werden, zu einem Profil zusammenfügt – und vermarktet. Man forderte von Facebook, dass Anwender explizit zustimmen müssten und dies binnen eines Jahrs umzusetzen.
Genau das hat das OLG jetzt ausgehebelt. Dort sieht man – so die Begründung – “keinen relevanten Wettbewerbsschaden und auch keine wettbewerbliche Fehlentwicklung”. Auch das Thema Marktmacht wird negiert. Selbst wenn Facebook gegen Datenschutzregeln verstoße, habe das ja nichts mit Wettbewerbsrecht zu tun. Also sei das Kartellamt gar nicht zuständig. Volle Breitseite also. Kartellamts-Chef Andreas Mundt sieht das anders: Daten seien heute und in Zukunft ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Das Kartellamt geht jetzt vor den Bundesgerichtshof.
Schafft die Macht über Daten Monopole? Gibt es gar Kartelle? Gesunden Menschenverstand oder gar Marktkenntnis spielen keine Rolle. Vor Gericht und auf hoher See …
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(Stefan Pfeiffer)