Sehr auffallend, wie derzeit an vielen Stellen – gerade auch durch Bitkom-Chef Achim Berg – angemahnt wird, dass doch die Unternehmen gerade im Bereich Künstliche Intelligenz Zugriff auf Daten brauchen. Implizit schwingt mit auf persönliche, nicht anonymisiert Daten …. Je mehr, desto besser.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bedient einseitig die Seite der „Datenschutztaliban“, berechtigte Verarbeitungsinteressen der sogenannten „Datenkraken“ kommen dagegen deutlich zu kurz. Das zumindest meinte der Datenschutzrechtsexperte und Künstler Winfried Veil – jedoch explizit nicht in seiner Funktion als Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums
über Debatte über die DSGVO: Ein Sieg für die „Datenschutztaliban“? | heise online
[Redaktionelle Anmerkung vom 3.12.2018, 12:32 Uhr: Winfried Veil hat mit folgendem Tweet reagiert, den ich natürlich hier einarbeite]
Ich bin bei Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte Marit Hansen, die vernünftige, realisierbare Lösungen fordert und zu Recht auf die kommenden Herausforderungen im Internet of Things hinweist.
Selbst wenn die DSGVO hier und da über das Ziel hinausgeschossen sein sollte, was ich übrigens bisher nicht wahrgenommen habe, hat die Datenschutzgrundverordnung die Diskussion befeuert und vielleicht auch die Sensibilität erhöht. Hoffentlich. Und das ist gut so.
(Stefan Pfeiffer)
Kommentar verfassen